Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch. Sie werden Inhalt des Reisevertrages, der zwischen uns, der Firma China Far West Tours und Ihnen zustandekommt. Bei Einzelleistungen (Nur Flug-Arrangements, Mietwagen, Hotelzimmer etc.) gelten die Vertrags-/Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften oder Dienstleistungsunternehmen.
1.0. ANMELDUNG, VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Reiseanmeldung kommt der Vertrag zwischen China Far West Tours und dem Kunden zustande. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller Hinweise, die in der Reisebeschreibung enthalten sind. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.
2.0. ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN
2.1. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung hat bis 21 Tage vor Abreise zu erfolgen.
2.2. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden kann China Far West Tours die Buchung annullieren. Die Annullationskosten gemäss Ziffer 6.2. zur Anwendung kommen.
3.0. PROGRAMMÄNDERUNGEN
3.1. China Far West Tours behält sich im Interesse des Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. China Far West Tours haftet nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, Witterungsverhältnisse oder Verspätung von Dritten zurückzuführen sind. China Far West Tours bemüht sich jedoch gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
3.2. Bei Verspätungen oder Ausfall/Äenderung von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, können wir keine Haftung für Schäden, wie bspw. Lohnausfall, zusätzliche Übernachtung etc. übernehmen.
3.3. In besonderen Fällen (z. B. Überbuchung) müssen wir uns vorbehalten, Sie in einem anderen Hotel der gleichen Klasse unterzubringen.
4.0. EINZELZIMMER
Alleinreisende Kunden, die ein halbes Doppelzimmer buchen, müssen den Einzelzimmerzuschlag entrichten.
5.0. PREISÄNDERUNGEN
5.1. In den folgenden Fällen kann China Far West Tours die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise ändern: Nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge), neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z. B. Steuern) oder Gebühren (z. B. Flughafentaxen, Eintrittsgebühren).
5.2. Die Preiserhöhungen werden spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin vorgenommen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so hat der Kunde das Recht, innerhalb von 5 WerkTagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde erhält in diesem Fall den eingezahlten Betrag vollumfänglich zurück. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Wenn der Kunde sich innerhalb dieser Frist nicht schriftlich meldet, so stimmt er der Preiserhöhung oder Programmänderung zu.
6.0. ANNULLATION UND UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN
6.1. Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie uns schriftlich per Einschreiben zugestellt werden. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum an einem Werktag.
6.2. China Far West Tours stehen im Fall einer Annullation oder Umbuchung zusätzlich zu den Bearbeitungskosten folgende pauschale Entschädigungen zu, bei deren Berechnung die gewöhnlich ersparten Aufwendungen der Reiseleistung berücksichtigt sind:
15 Tage vor Reisebeginn 5% des Reisepreises.
8 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises.
1 Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises.
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 40% des Reisepreises.
6.3. Bei Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung bleibt der Kunde zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.
7.0. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die zusätzlichen Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. China Far West Tours bemüht sich jedoch um die Rückerstattung ersparter Aufwendungen von den Leistungsträgern.
8.0. ANNULLATION DURCH China Far West TOURS
Bei höherer Gewalt, Katastrophen etc. kann eine Annullation der Reise durch China Far West Tours aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. In diesem Falle erhält der Kunde den eingezahlten Betrag vollumfänglich zurück. Bei Abbruch der Reise unterwegs werden die ersparten Aufwendungen zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
9.0. BEANSTANDUNGEN
9.1. Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Tourbeschreibung/Offerte oder sind sie anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich bei der Reiseleitung oder dem Leistungsträger vor Ort, unentgeltlich Abhilfe verlangen. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet ,eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche die Beanstandungen und deren Inhalt festhält.
9.2. Ihre Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich bei China Far West Tours geltend machen, ansonsten verfällt jeder Anspruch.
9.3. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Transportunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck.
10.0. GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
Es wird dringend empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines Tropeninstitutes und/oder des Hausarztes in Ihrem Land einholt.
11.0. HAFTUNG
11.1. Als Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Veranstaltunsangebots eine sorgfältige Auswahl der anderen an der Reise beteiligten Unternehmen und eine fachmännische Organisation der Reise.
11.2. Vorbehalten bleiben die in internationalen Üebereinkommen und nationalen Gesetze vorgesehene Beschränkungen der Entschädigungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, insbesondere hinsichtlich internationaler Transporte und Flüge.
11.3. Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis des Kunden, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist), oder auf höhere Gewalt zurüchzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
11.4. An Wanderungen, Radtouren, Flussfahrten und anderen Aktivitäten und Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reisende auf eigenes Risiko teil.
12.0. VERSICHERUNG
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmen ist beschränkt. Bei Krankheit oder Annullation der Reise können hohe Kosten entstehen. China Far West Tours empfiehlt deshalb dringend den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung.
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